Nach der Genehmigung durch den Bischof und die Bundesebene ist die bei der DVVI 2012 geänderte Satzung ab jetzt in Kraft. Sie steht ebenso wie die bei der DVVII 2012 geänderte Geschäftsordnung zum Download bereit.
Beide gelten auch für Kreise und Ortsgruppen die keine eigene Satzung bzw. Geschäftsordnung haben.
In der Satzung finden sich keine für die Arbeit vor Ort relevanten Änderungen. Die Geschäftsordnungsänderung wirkt sich jedoch durchaus für die betroffenen Ortsgruppen aus. Für die Beschlussfähigkeit bei der Vollversammlung auf Ortsebene ist nur die Anwesenheit von 30% der Mitglieder notwendig.
Dies gilt jedoch nur für die Ortsgruppen die keine eigene Geschäftsordnung haben. Ortsgruppen mit eigener Geschäftsordnung können ihre natürlich jederzeit anpassen.
Zum Schluss noch mal ein Hinweis: Änderungen der Satzung auf Orts- und Kreisebene müssen vom Diözesanvorstand genehmigt werden, um wirksam zu sein. Die Änderung der Geschäftsordnung bedarf keiner Genehmigung. Interessant finden wir sie natürlich trotzdem.