Die Satzung ist das zentrale Regelwerk für jeden Verein oder Verband, sozusagen unsere Verfassung und unsere internen Gesetze. In der Satzung stehen unsere Ziele und wer das Sagen hat, aber auch wie lang er das Sagen hat und wie die Entscheidung gefällt wird, dass er das Sagen hat. Kurzum ein Regelwerk wie und was die KLJB eigentlich ist und tut. Die Satzung hat auch eine kleine Schwester: die Geschäftsordnung. Hier haben wir unsere Abläufe noch genauer festgelegt, zum Beispiel wie die Wahlen abzulaufen haben, wann eine Versammlung Beschlüsse fassen kann und wie das genau auszusehen hat.
Eine Satzung braucht man beispielsweise dann, wenn
- ein Verein ins Vereinsregister eingetragen werden soll
- ein Verein ein Konto eröffnen möchte
- ein Verein die Gemeinnützigkeit beantragt
Die Satzung der KLJB Augsburg wurde von der Diözesanversammlung beschlossen und kann nur von ihr verändert werden.
Jeder Kreis und jede Ortsgruppe hat grundsätzlich die Möglichkeit sich eine eigene Satzung und Geschäftsordnung zu geben. Wer sich die Arbeit sparen möchte, für den gilt sinngemäß die Satzung und Geschäftsordnung der KLJB Augsburg. Um ein Konto für eure Ortsgruppe oder den Kreisverband zu eröffnen, ist das völlig ausreichend.
Ihr könnt euch eine Satzung und oder Geschäftsordnung prinzipiell selbst ausdenken, müsst aber einige rechtliche Anforderungen erfüllen, was die Sache recht umständlich macht. Darüber hinaus darf sich durch eure eigene Satzung/Geschäftsordnung kein Widerspruch zur Satzung der Diözesanebene ergeben. Weiter muss der Diözesanvorstand eure Satzung/Geschäftsordnung genehmigen, bevor diese in Kraft tritt.
Für diejenigen, die nicht auf eine eigene Satzung verzichten können oder wollen, haben wir schon einmal etwas Vorarbeit geleistet und verschiedene Mustersatzungen erstellt.
Diese und auch die Diözesansatzung und -geschäftsordnung findet ihr im Downloadbereich.